Der Bundesrat hat per 01. März 2021 erste Erleicherungen getroffen. So können Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche bis und mit Jahrgang 2001 wieder durchgeführt werden. Für Gottesdienste und Gebetsabende gilt nach wie vor die Beschränkung auf 50 Teilnehmende und ein Singverbot. An Veranstaltungen im privaten Rahmen dürfen sich max. 5 Personen Treffen.
Weiterhin werden folgende Möglichkeiten für den Besuch des Gottesdienstes angeboten:
Parallel zum Gottesdienst werden keine Kinder-Programme (Hüeti, Höckli, Kidstreff) angeboten.
Es gilt für alle Veranstaltungen eine Maskentragpflicht für Personen ab 12 Jahren. Alle weiteren Infos sind in unserem Schutzkonzept der FEG Uzwil festgehalten.